EU-Verordnung 2025/40 (PPWR)
- Dirk Richter
- Donnerstag, 13. August 2026
- Lesezeit 1 min
Seit gestern ist die EU-Verordnung 2025/40 (PPWR) in Kraft. Sie löst bisherige nationale Vorgaben der EU-Verpackungsrichtline ab und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten.
Seit gestern ist die EU-Verordnung 2025/40 (PPWR) in Kraft. Sie löst bisherige nationale Vorgaben der EU-Verpackungsrichtline ab und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten. Die Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle werden in einem mehrstufigen Verfahren grundlegend neu ausrichtet: mehr Wiederverwendung (Re-Use), strengere Recyclingfähigkeit, Begrenzung von Leerraum und mehr Rezyklat in Kunststoffverpackungen. Erste Stoffbeschränkungen (PFAS, Schwermetalle) greifen bereits ab August 2026. Ab 01.01.2030 müssen (Transport-) Verpackungen eine Re-Use-Quote (Wiederverwertung, Kreislaufsystem) von mindestens 40% besitzen. Bis zum 30.06.2027 legt die EU-Kommission die dafür erforderliche Berechnungsmethode fest. Die Nachweispflicht gilt ab 2030.
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